Qualität ist unser höchster Anspruch. Von uns patientenindividuell hergestellte Arzneimittel unterliegen ständigen Kontrollen und erfüllen die höchsten Standards. Ihre einwandfreie Verträglichkeit wird regelmäßig geprüft.
Über uns
Seit 1986 für Sie da
Unsere Storchen Apotheke öffnete 1986 erstmals seine Pforten und steht Ihnen seither mit Rat und Tat zur Seite.
Qualität ist unser Anspruch
Ihr persönlicher Experte
Im Zeitalter des Internethandels ist der Schutz vor Fehlinformationen, Fehlmedikationen sowie vor Arzneimittelfälschungen und Waren minderer Qualität wichtiger denn je. Wir versorgen Sie mit unabhängigen, fundierten Informationen.
Unser Werteversprechen
Unsere Werte sind uns wichtig. Transparenz, Qualität und Freundlichkeit stehen bei uns über all unseren Handlungen. So ermöglichen wir den besten Service für Sie.
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Kontaktformular
Wir sind für Sie da.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten und Leistungen, oder möchten eines unserer Produkte bestellen? Schreiben Sie uns eine Nachricht und wir kommen gern auf Sie zu. Unter 12345 6789 können Sie uns auch direkt anrufen. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
Ansprechpartner
Apotheker & Inhaber
Max Mustermann
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00-18:00 Uhr
Sa 10:00-16:00 Uhr
Telefon
01234-5678
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Anschrift
Papageien Apotheke
Papageienstraße 123
98765 Papageienhausen
FAQ
Wir geben Ihnen Antwort auf die meistgestellten Fragen.
Das rosa Rezept für Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist 1 Monat gültig. Ein z.B. am 16.02. ausgestelltes Rezept kann bis zum 16.03. eingelöst werden.
Es gibt aber auch Rezepte, die eine andere Gültigkeitsdauer haben:
- Grünes Rezept: unbegrenzt | Das grüne Rezept ist lediglich eine Empfehlung, die ein Arzt für ein Arzneimittel ausspricht. Medikamente auf grünen Rezepten sind nicht verschreibungspflichtig.
- Blaues Rezept: drei Monate | Das blaue Rezept ist meistens für Privatversicherte, die das Rezept zur Erstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen können. Ein blaues Rezept bekommen auch gesetzlich Versicherte, wenn das verschriebene Präparat nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehört und sie es daher in vollem Umfang selbst bezahlen müssen.
- Gelbes Rezept: acht Tage | Das gelbe Rezept wird für Betäubungsmittel o.Ä. ausgestellt.
- Weißes Rezept: sechs Tage | Ein weißes Rezept kommt nur dann zum Einsatz, wenn der Arzt Arzneimittel mit den Wirkstoffen Thalidomid, Pomalidomid und Lenalidomid verschreibt.
- Entlassungsrezept: drei Tage | Nach einem Krankenhausaufenthalt wird dem Patienten häufig ein Entlassungsrezept zur weiteren Versorgung mitgegeben. Der Unterschied zu einem „normalen“ blauen oder rosafarbenem Rezept besteht darin, dass auf dem Rezept der Hinweis „Entlassmanagement“ vermerkt ist.
Die gesetzlichen Krankenkassen schließen Verträge mit Arzneimittelherstellern ab, um Rabatte zu erhalten (Rabattverträge). Die Apotheken sind verpflichtet, die Arzneimittel dieser Firmen abzugeben. Dabei gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. ein vom Arzt auf dem Rezept vermerktes Aut-idem-Kreuzchen.
Gesetzlich versicherte Patienten müssen einen Teil der Kosten für die Arzneimittel übernehmen. Der Betrag richtet sich nach dem Preis des Arzneimittels und liegt zwischen mindestens 5,00 und maximal 10,00 € pro Packung.
Ja, Sie können bei uns sowohl bar als auch mit EC-/Kreditkarte bezahlen.